HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass die auf unserer Seite aufgelisteten Förderprogramme und ihre Inhalte jederzeit Änderungen unterliegen oder eingestellt werden können. Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Informationen. Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen offiziellen Quellen der Fördergeber zu überprüfen und sich dort über die aktuellen Bedingungen zu informieren.
Warum sich eine Investition in Digitalisierung lohnt
Die voranschreitende Digitalisierung eröffnet Maklern bedeutende Möglichkeiten, Prozesse effizienter zu gestalten und Betriebskosten zu minimieren. Durch den gezielten Einsatz digitaler Lösungen können Sie nicht nur Zeit sparen, sondern auch die Zufriedenheit Ihrer Kunden erhöhen.
Besonders attraktiv gestaltet sich dieser Fortschritt durch die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Bundesländer. Die meisten Bundesländer, darunter der Freistaat Bayern, bieten spezifische Programme, die Investitionen in innovative Technologien unterstützen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um etablierte und bewährte Tools zu etablieren, die nicht nur den Anforderungen Ihrer Branche entsprechen, sondern auch im Einklang mit den Förderungen Bayerns stehen.
Was ist förderwürdig?
Unterschiedliche Aspekte Ihres Maklerbetriebs sind potentiell förderwürdig. Das Land gibt folgende Gegenstände vor:
- Einführung, Entwicklung oder Verbesserung von Produkte, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware oder IKT-Software
- Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
- Verbesserungen rund um IT-Sicherheit im Unternehmen
Entdecken Sie, welche Leistungen für Sie und Ihre Immobilienagentur zutreffend und passend sind. Mit unseren zahlreichen Modulen werden Sie sicher fündig!
Förderungswürdige Lösungen für Ihren Erfolg
Höhe der Förderung
Der Freistaat sieht zwei Höhen vor:
- Digitalbonus Standard: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 10 000 Euro
- Digitalbonus Plus: Gültig für Maßnahmen mit besonderen Innovationsgehalt. Er beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 50 000 Euro
Bitte beachten Sie die Hinweise des jeweiligen Ministeriums.
Weiterführende Links
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
https://www.digitalbonus.bayern/
https://www.digitalbonus.bayern/downloads/